AGBs
Unsere Allgemeine GeschäftsbedingungenWir entschuldigen uns im Voraus, falls im folgenden Text vereinzelt genderspezifische Formulierungen verwendet werden. Es war uns ein Anliegen, die Priorität der Lesbarkeit etwas in den Vordergrund zu rücken. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) betreffen alle Leistungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen Rene Stopper, Physiotherapeut, sowie Barbara Stopper, Physiotherapeutin – und dem Leistungsempfänger (Patienten). Sämtliche von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
VOR DER THERAPIE
Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie von Ihrem Arzt des Vertrauens. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten
eine medizinische Diagnose
die Anzahl und Dauer der Behandlungseinheiten
die verordnete Behandlung
beinhalten (Beispielverordnung)
Prävention/Vorbeugung
Vom Erfordernis einer ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die Leistung ausschließlich zur Prävention in Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an Gesunden erbracht werden. Sollten Sie Schmerzen haben, oder sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein, teilen Sie uns dies sofort mit. Der Patient verpflichtet sich uns gegenüber zur wahrheitsgemäßen Auskunft über seinen Gesundheitszustand. Der Patient verpflichtet sich weiters selbstständig und vor jeder Behandlung über allfällige Veränderungen seines Gesundheitszustandes zu berichten. Sämtliche im Rahmen von Behandlungen/Therapien erlangten Informationen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht durch den Physiotherapeuten.
Verrechnung
Die Kosten für die Behandlungen werden auf unserer Homepage veröffentlicht, bleiben jedoch stets freistehend und unverbindlich. Alle genannten Preise sind Endpreise und umsatzsteuerfrei gemäß §6 Abs.1Z19. Sie begleichen die Kosten mit Ihrem Wahltherapeut und können bei Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger um teilweise Rückerstattung gemäß dem Kassentarif ansuchen. Genaueres zum Kassentarif erfahren Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Kontaktdaten finden Sie in der Rubrik Links.
Zahlungsmodus
Bezahlt wird immer nach der Therapie in bar. Durch das Registrierkassengesetz, welches ab 1.1.2016 in Kraft getreten ist, bekommen Sie nach jeder Barzahlung einen Beleg. In Ausnahmefällen kann auch per Überweisung bezahlt werden. Für das Einreichen bei der Krankenkasse ist der Patient verantwortlich. Damit Ihr Krankenversicherungsträger einen Teil der Behandlungskosten übernimmt, benötigen Sie eine Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung Ihrer zuständigen Krankenversicherung mit Stempeldatum vor Beginn der ersten Therapie der Behandlungsserie. Bitte reichen Sie nach abgeschlossener Behandlung die Honorarnote und den bewilligten Originalverordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein.
Befunde
Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Sie werden gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
Haftung
Die Haftung des Physiotherapeuten für sämtliche Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund der Nichtbeachtung dieser AGBs oder durch eigenes Verschulden des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für nicht erbrachte bzw. falsche Informationen ihrerseits ebenfalls keine Haftung übernommen werden kann.
ABLAUF DER THERAPIE
Persönliche Einzelbetreuung
Ihr Physiotherapeut steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Ihr Physiotherapeut ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung. Mit Ihrem Physiotherapeuten vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche, wie Behandlungsziel, Maßnahmen der Behandlung, Behandlungstermine, Behandlungsdauer, Behandlungsfrequenz, Behandlungsumfang und Kosten der Behandlung.
Ihre Behandlung
Die Leistung ihres Physiotherapeuten setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit Ihnen und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere:
Persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
Behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe
Für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen Therapiematerials
Auf Anfrage: Verfassen von individuellen Befunden (kostenpflichtig)
Grundsätze der Behandlung Ihres Physiotherapeuten
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
Wissenschaft: Ihr Physiotherapeut orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen
Selbstbestimmung: Ihr Physiotherapeut unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen, oder Anpassungen mit Ihrem Physiotherapeut abzusprechen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrem Physiotherapeuten geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Einverständnis werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr Physiotherapeut mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
MITHILFE | ERFOLG
Ihr Physiotherapeut ist ein Begleiter auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Rahmen des Erstgesprächs werden Behandlungsziel und Maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung setzt voraus, dass Sie Ihrem Therapeuten Auskunft über Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenommenen Untersuchungen und Behandlungen geben. Ihr Physiotherapeut unterstützt Sie durch gezielte Fragestellungen.
Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist dabei Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.
Erhält Ihr Physiotherapeut den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird der Physiotherapeut Sie darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung anzubieten.
TERMINABSAGE | STORNO
Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich - spätestens aber Werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - Ihrem PhysiotherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich Ihr Physiotherapeut das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
GERICHTSSTAND
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus und im Zusammenhang mit dem auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Behandlungsvertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für den Berufssitz in Wien. Auf das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.